ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

VORWORT

Stand 03 / 2014
Die Reisebedingungen ergänzen die § § 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und in den besonderen Hinweisen auf unserer Website (www.Pro-Guiding.de) haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche, fernmündliche oder elektronische Bestätigung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären.

2. Bezahlung

Nach Bestätigung der Reise durch uns und Vorlage der Buchungsbestätigung oder Nachweis der Sicherheitsleistung sind folgende Zahlungen pro Person fällig: 100% Zahlung des Guidingpreises bis spätestens 14 Tage vor dem Guidingtermin oder vor Ort in bar nach Absprache. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

3. Reiseprogramm und Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, den allgemeinen Informationen der Website sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in der Website enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine änderung der Angaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen

änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigefügt wurden, sind gestattet, soweit die änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen änderung des Reisepreises oder einer änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Reisebeginn, davon in Kenntnis. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen änderung einer wesentlichen Reiseleitung haben Sie das Recht, ohne Gebühren von dem Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Mitteilung über die Reiseerhöhung, bzw. änderung der Reiseleistung geltend zu machen. ändern sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist eine Anpassung der Preise auch nach Vertragsschluss ohne weitere Voraussetzungen zulässig, soweit sonst der Mindestverkaufspreis unterschritten wird.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1 Rücktritt:

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Guidingtour nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschalisiert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 17 dieser Reisebedingungen.

5.2 Umbuchung:

Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie beim Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitig geringfügigen änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von 20,- €.

5.3 Ersatzteilnehmer:

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder der Teilnahme der Ersatzperson gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie und die Ersatzperson und als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

5.4 Schriftform:

Rücktritts-, Umbuchungs- und änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen die Sie zu vertreten haben nicht in Anspruch, sind die gleichen Ersatzleistungen wie bei einem Rücktritt nach Punkt 5.1 der AGB zu leisten. Diese Ersatzleistung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmachung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Anwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Erträge; b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten; c) bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wir werden Sie über die Gründe informieren und uns bemühen Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiten. Wird die Reise aus diesen Gründen ersatzlos abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von 15,-€ erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

In Fällen der Kündigung höherer Gewalt gilt § 651j BGB.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Eigene Leistungen:

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: - die gewissenhafte Reisevorbereitung; - die sorgfältige Auswahl und überwachung der Leistungsträger; - die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten; - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

9.2 Erfüllungsgehilfen:

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

9.3 Fremdleistungen:

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10. Gewährleistung

10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten:

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Die Abhilfe können wir verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Zur Abhilfe bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich bitte dazu an unsere Guides.

10.2 Minderung des Reisepreises:

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

10.3 Kündigung des Vertrages:

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie dies verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.

10.4 Schadenersatz:

Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadenersatz verlangen.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung:

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf 200,- € beschränkt. 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder 2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

11.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung:

Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder internationaler übereinkommen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch aus Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert werden. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren nach drei Jahren, Ansprüche nach dem 2. Seerechtsänderungsgesetz nach zwei Jahren.

13. Versicherungen

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Absicherung (RRA). Die RRA ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso werden bei vorzeitiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Reisekosten ersetzt.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hamburg.

15.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung der Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

17. Stornierung der Reise

Stornokosten (Fristberechnung nach § 186-193 BGB)
- 3 Monate vor Antritt der Reise bis zu 30%
- 4 Wochen vor Antritt der Reise bis zu 50%
- 10 Tage vor Antritt der Reise bis zu 70%
- 24 Stunden vor Antritt der Reise bis zu 100%
Eine Stornierung der Reise ist nur in schriftlicher bzw. elektronischer Form gültig. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Unbeschadet vorerwähnter Stornierung bleibt Ihnen ausdrücklich der Nachweis unbenommen, dass uns ein wesentlich geringerer Schaden als der sich aus der Stornierung ergebende oder auch überhaupt kein Schaden entstanden ist.



Pro Guiding GbR
Andreas Panten & Najwa Hussein
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